Was ist Generika?
Wenn ein Pharmaunternehmen ein neues Medikament entwickelt, ist der Wirkstoff für rund 20 Jahre durch ein Patent geschützt. Nach Ablauf dürfen andere Hersteller denselben Wirkstoff als Generikum anbieten. Das Generikum muss dieselbe Menge des Wirkstoffs enthalten und «bioäquivalent» sein, das heisst, es muss im Körper gleich schnell und gleich stark wirken wie das Original. In der Schweiz prüft und lässt Swissmedic diese Präparate zu. Unterschiede kann es bei Hilfsstoffen, Farbe, Form oder Namen geben – nicht aber bei der eigentlichen Wirkung.
Weil die Entwicklungs- und Forschungskosten wegfallen, sind Generika günstiger, in der Schweiz oft rund 20–50 % billiger als das Original. Das spart Kosten für Patientinnen und für das Gesundheitssystem. In der Apotheke darf das Personal ein verschriebenes Original in vielen Fällen durch ein wirkstoffgleiches Generikum ersetzen (Substitution), sofern der Arzt es nicht ausdrücklich ausschliesst.
Besonders relevant ist in der Schweiz der «differenzierte Selbstbehalt»: Wählt man ein Original, obwohl ein deutlich günstigeres Generikum verfügbar ist, zahlt man 20 % Selbstbehalt statt der üblichen 10 %. Wer das Generikum nimmt, spart also doppelt – tieferer Preis und tieferer Selbstbehalt. Aus medizinischer Sicht sind Generika für die allermeisten Behandlungen gleichwertig; bei wenigen sensiblen Wirkstoffen (z.B. bestimmte Epilepsie- oder Schilddrüsenmedikamente) bespricht man einen Wechsel besser mit Arzt oder Apotheker.
Ein konkreter Preisvorteil lässt sich nicht pauschal beziffern, da er je Präparat variiert; als grobe Orientierung sind Generika häufig ein Fünftel bis die Hälfte günstiger (ohne Gewähr). Fragen zur Verträglichkeit, zu Wechselwirkungen oder zum Umstieg beantwortet die Apotheke kostenlos im Beratungsgespräch.