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Generika

Ein Generikum ist ein Nachahmerpräparat mit demselben Wirkstoff, derselben Dosierung und Wirkung wie das Originalmedikament, aber meist deutlich günstiger. Es kommt auf den Markt, nachdem der Patentschutz des Originals abgelaufen ist.

Aktualisiert 11.10.2026

Generika: Gesundheit – Grafik CityHero Glossar

Was ist Generika?

Wenn ein Pharmaunternehmen ein neues Medikament entwickelt, ist der Wirkstoff für rund 20 Jahre durch ein Patent geschützt. Nach Ablauf dürfen andere Hersteller denselben Wirkstoff als Generikum anbieten. Das Generikum muss dieselbe Menge des Wirkstoffs enthalten und «bioäquivalent» sein, das heisst, es muss im Körper gleich schnell und gleich stark wirken wie das Original. In der Schweiz prüft und lässt Swissmedic diese Präparate zu. Unterschiede kann es bei Hilfsstoffen, Farbe, Form oder Namen geben – nicht aber bei der eigentlichen Wirkung.

Weil die Entwicklungs- und Forschungskosten wegfallen, sind Generika günstiger, in der Schweiz oft rund 20–50 % billiger als das Original. Das spart Kosten für Patientinnen und für das Gesundheitssystem. In der Apotheke darf das Personal ein verschriebenes Original in vielen Fällen durch ein wirkstoffgleiches Generikum ersetzen (Substitution), sofern der Arzt es nicht ausdrücklich ausschliesst.

Besonders relevant ist in der Schweiz der «differenzierte Selbstbehalt»: Wählt man ein Original, obwohl ein deutlich günstigeres Generikum verfügbar ist, zahlt man 20 % Selbstbehalt statt der üblichen 10 %. Wer das Generikum nimmt, spart also doppelt – tieferer Preis und tieferer Selbstbehalt. Aus medizinischer Sicht sind Generika für die allermeisten Behandlungen gleichwertig; bei wenigen sensiblen Wirkstoffen (z.B. bestimmte Epilepsie- oder Schilddrüsenmedikamente) bespricht man einen Wechsel besser mit Arzt oder Apotheker.

Ein konkreter Preisvorteil lässt sich nicht pauschal beziffern, da er je Präparat variiert; als grobe Orientierung sind Generika häufig ein Fünftel bis die Hälfte günstiger (ohne Gewähr). Fragen zur Verträglichkeit, zu Wechselwirkungen oder zum Umstieg beantwortet die Apotheke kostenlos im Beratungsgespräch.

Beispiel: Generika in der Praxis

Eine Patientin bekommt ein Cholesterinsenker-Rezept über ein bekanntes Originalpräparat. In der Apotheke schlägt die Fachperson ein wirkstoffgleiches Generikum vor. Die Patientin spart nicht nur beim Medikamentenpreis, sondern zahlt auch nur 10 % statt 20 % Selbstbehalt. Wirkung und Einnahme bleiben identisch.

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Häufige Fragen

Sind Generika so wirksam wie das Original?

Ja. Ein Generikum enthält denselben Wirkstoff in derselben Dosierung und muss bioäquivalent sein, also gleich wirken. Swissmedic prüft und lässt es zu. Unterschiede gibt es höchstens bei Hilfsstoffen, Farbe oder Form – nicht in der eigentlichen Wirkung.

Wie viel spart man mit einem Generikum?

Generika sind in der Schweiz oft rund 20–50 % günstiger als das Original (ohne Gewähr). Zusätzlich greift der differenzierte Selbstbehalt: Beim Generikum zahlt man 10 % statt 20 % Selbstbehalt, wenn ein günstiges Generikum verfügbar wäre.

Darf die Apotheke einfach ein Generikum abgeben?

In vielen Fällen ja – das nennt man Substitution. Die Apotheke darf ein verschriebenes Original durch ein wirkstoffgleiches Generikum ersetzen, sofern der Arzt es nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. Man kann jederzeit nachfragen oder das Original wünschen.

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