Was ist Erbvertrag & Testament?
Beide Regelungen gehören zur Nachlassplanung nach Schweizer Recht (ZGB). Das Testament halten Sie entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben fest (eigenhändiges Testament) oder öffentlich beurkundet bei einer Notarin. Der Erbvertrag muss immer öffentlich beurkundet werden und im Beisein von zwei Zeugen unterzeichnet sein.
Erbvertrag & Testament im Vergleich
Der wichtigste Unterschied liegt in der Bindung: Ein Testament können Sie später jederzeit einseitig widerrufen oder anpassen. Ein Erbvertrag hingegen bindet beide Parteien – er lässt sich grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen wieder auflösen. Beide Instrumente müssen die Pflichtteile der nächsten Angehörigen respektieren, über den frei verfügbaren Teil können Sie dagegen selbst bestimmen.
Gebraucht werden diese Instrumente, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: etwa um Konkubinatspartner oder Patenkinder zu begünstigen, ein Unternehmen oder eine Liegenschaft gezielt zu übergeben oder Streit zu vermeiden. Ein Erbvertrag eignet sich besonders, wenn eine Regelung für alle Beteiligten verbindlich sein soll.
Erbvertrag & Testament: Worauf achten?
Achten Sie auf saubere Form und aktuelle Verhältnisse: Ein Formfehler kann das Dokument ungültig machen, und veraltete Testamente nach Heirat, Scheidung oder Geburt sorgen oft für Konflikte. Lassen Sie sich von einer Notarin, einer Anwältin für Erbrecht oder einer Nachlassberatung begleiten und prüfen Sie die Regelung regelmässig.