Beide Regelungen gehören zur Nachlassplanung nach Schweizer Recht (ZGB). Das Testament halten Sie entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben fest (eigenhändiges Testament) oder öffentlich beurkundet bei einer Notarin. Der Erbvertrag muss immer öffentlich beurkundet werden und im Beisein von zwei Zeugen unterzeichnet sein.\n\nDer wichtigste Unterschied liegt in der Bindung: Ein Testament können Sie später jederzeit einseitig widerrufen oder anpassen. Ein Erbvertrag hingegen bindet beide Parteien – er lässt sich grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen wieder auflösen. Beide Instrumente müssen die Pflichtteile der nächsten Angehörigen respektieren, über den frei verfügbaren Teil können Sie dagegen selbst bestimmen.\n\nGebraucht werden diese Instrumente, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: etwa um Konkubinatspartner oder Patenkinder zu begünstigen, ein Unternehmen oder eine Liegenschaft gezielt zu übergeben oder Streit zu vermeiden. Ein Erbvertrag eignet sich besonders, wenn eine Regelung für alle Beteiligten verbindlich sein soll.\n\nAchten Sie auf saubere Form und aktuelle Verhältnisse: Ein Formfehler kann das Dokument ungültig machen, und veraltete Testamente nach Heirat, Scheidung oder Geburt sorgen oft für Konflikte. Lassen Sie sich von einer Notarin, einer Anwältin für Erbrecht oder einer Nachlassberatung begleiten und prüfen Sie die Regelung regelmässig.
Erbvertrag & Testament
Ein Testament und ein Erbvertrag sind rechtliche Instrumente, mit denen Sie regeln, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Das Testament ist eine einseitige Verfügung, die Sie jederzeit allein ändern können, während der Erbvertrag eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und einer anderen Person ist.
Beispiel
Ein Paar aus Winterthur lebt seit vielen Jahren im Konkubinat, ohne verheiratet zu sein. Da der überlebende Partner nach der gesetzlichen Erbfolge nichts erben würde, schliessen beide bei einer Notarin einen Erbvertrag ab, der den anderen im Rahmen des frei verfügbaren Teils begünstigt. So ist die gemeinsame Eigentumswohnung für den Hinterbliebenen abgesichert.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Testament ist eine einseitige Verfügung, die Sie jederzeit allein ändern oder widerrufen können. Ein Erbvertrag ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und einer anderen Person und lässt sich grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen auflösen. Der Erbvertrag bietet dadurch mehr Verbindlichkeit, das Testament mehr Flexibilität.
Muss ich für ein Testament zur Notarin?
Nein, ein eigenhändiges Testament können Sie selbst verfassen: Es muss vollständig von Hand geschrieben, mit Datum versehen und unterschrieben sein. Ein Erbvertrag hingegen muss immer öffentlich beurkundet werden. Bei komplexen Verhältnissen ist eine notarielle oder rechtliche Beratung dennoch empfehlenswert, um Formfehler zu vermeiden.
Kann ich meine Kinder komplett enterben?
Nur eingeschränkt. Das Schweizer Erbrecht sieht für nahe Angehörige einen Pflichtteil vor, der ihnen einen Mindestanteil garantiert. Über den frei verfügbaren Teil können Sie hingegen selbst bestimmen. Eine vollständige Enterbung ist nur in Ausnahmefällen und unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.