Der Betreuungsgutschein ist ein Instrument der sogenannten Subjektfinanzierung: Nicht die Kita erhält einen festen Beitrag, sondern die Familie bekommt eine Vergünstigung, die sie bei einer anerkannten Betreuungseinrichtung einlösen kann. So sollen Eltern die Einrichtung freier wählen und Beruf und Familie besser vereinbaren können.\n\nAblauf: Die Eltern reichen bei ihrer Wohngemeinde ein Gesuch ein und weisen Einkommen, Vermögen sowie das Erwerbs- oder Ausbildungspensum nach. Die Gemeinde berechnet den Gutschein und verrechnet ihn meist direkt mit der Kita, sodass die Eltern nur den Restbetrag zahlen. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt stark von der finanziellen Situation, dem Pensum und dem Wohnort ab – die Regeln unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.\n\nGebraucht wird ein Gutschein typischerweise, wenn beide Elternteile (oder ein alleinerziehender Elternteil) arbeiten oder in Ausbildung sind und regelmässige externe Betreuung benötigen. Frühzeitig planen lohnt sich, weil Kita-Plätze knapp und Fristen zu beachten sind.\n\nWorauf achten: Prüfen Sie, ob Ihre Wohngemeinde überhaupt Gutscheine anbietet und ob die gewünschte Kita auf der Liste anerkannter Angebote steht. Reichen Sie das Gesuch rechtzeitig ein, halten Sie Unterlagen aktuell und melden Sie Änderungen bei Einkommen oder Pensum. Ein häufiger Fehler ist, den Platz erst nach der Zusage der Gemeinde zu suchen.
Betreuungsgutschein (Kita)
Ein Betreuungsgutschein ist ein finanzieller Zustupf der Wohngemeinde, der einkommensabhängig direkt an die Eltern geht und die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung (Kita, Tagesfamilie, Hort) verbilligt. Statt einzelne Einrichtungen zu subventionieren, subventioniert die Gemeinde die Familie – der Gutschein «folgt» also dem Kind.
Beispiel
Eine Familie in Winterthur mit zwei kleinen Kindern arbeitet zu insgesamt rund 150 Prozent und braucht an drei Tagen pro Woche einen Kita-Platz. Die Eltern reichen bei der Stadt ein Gesuch für einen Betreuungsgutschein ein und legen Lohnausweise sowie die Arbeitspensen bei. Die Stadt bewilligt einen einkommensabhängigen Gutschein und verrechnet ihn direkt mit der gewählten, anerkannten Kita – die Familie bezahlt monatlich nur noch den reduzierten Restbetrag.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf einen Betreuungsgutschein?
Anspruch haben in der Regel Familien, deren Wohngemeinde ein Gutschein-System anbietet und die eine familienergänzende Betreuung wegen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung benötigen. Massgebend sind meist Einkommen, Vermögen, Pensum und die Zahl der Kinder. Die genauen Kriterien legt jede Gemeinde selbst fest, daher lohnt sich eine Anfrage direkt bei der Wohngemeinde.
Wie hoch ist ein Betreuungsgutschein?
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Die Höhe hängt vom steuerbaren Einkommen, dem Vermögen, dem Arbeits- oder Ausbildungspensum und den lokalen Regeln der Gemeinde ab. Je tiefer das Einkommen und je höher das Pensum, desto grösser fällt der Beitrag tendenziell aus. Viele Gemeinden bieten Online-Rechner an, mit denen sich der ungefähre Betrag abschätzen lässt.
Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?
Sie stellen ein Gesuch bei Ihrer Wohngemeinde, in der Regel bei der zuständigen Stelle für Kinderbetreuung oder Soziales. Dazu brauchen Sie meist Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Pensum sowie einen Betreuungsvertrag mit einer anerkannten Kita. Reichen Sie das Gesuch frühzeitig ein und klären Sie vorab, ob Ihre Wunsch-Kita zugelassen ist.