Wer die praktische Prüfung besteht, erhält zunächst nicht den definitiven, sondern den Führerausweis auf Probe. Dieser gilt drei Jahre. In dieser Zeit gilt eine strengere Handhabung bei Verkehrsdelikten – ein schwerwiegender Verstoss kann zur Verlängerung der Probezeit oder sogar zum Entzug führen.
Die WAB (Weiterausbildung) ist der Pflichtbaustein während der Probezeit. Seit der Reform im Jahr 2020 umfasst sie nur noch einen Kurstag (statt früher zwei Tage). Inhaltlich geht es um Fahrdynamik, richtiges Bremsen und Ausweichen, Erkennen von Grenzen der Physik (Haftung, Anhalteweg), Blicktechnik und selbstkritische Reflexion des eigenen Fahrverhaltens. Ein Teil findet oft auf einem abgesperrten Übungsgelände statt.
Der WAB-Kurs muss innerhalb der dreijährigen Probezeit absolviert werden. Wer den Kurs nicht rechtzeitig besucht, verliert den Anspruch auf den definitiven Ausweis, bis die Weiterbildung nachgeholt ist. Nach absolviertem WAB-Kurs und beanstandungsfreier Probezeit wird der unbefristete Führerausweis ohne weitere Prüfung ausgestellt.
Als preislicher Richtwert gelten rund CHF 250 bis 400 für den WAB-Tag (ohne Gewähr, je nach Anbieter und ob Fahrzeug oder Verpflegung inbegriffen sind). Es lohnt sich, den Kurs nicht bis zum letzten Moment aufzuschieben – Termine sind begehrt, und ein Versäumnis hat direkte Folgen für die Ausweisgültigkeit.
Wichtig: Die WAB ist keine Prüfung, sondern ein Trainings- und Sensibilisierungstag. Sie richtet sich an alle Neulenker der Kategorien A und B. Ziel ist, das Unfallrisiko in den statistisch gefährlichsten ersten Fahrjahren zu senken.