Das Grundbuch ist in den Art. 942 ff. ZGB geregelt und wird kantonal bzw. von den Grundbuchämtern geführt. Für jedes Grundstück gibt es ein eigenes Blatt mit mehreren Rubriken: Eigentum (wer ist Eigentümerin), Dienstbarkeiten und Grundlasten (z. B. Wegrechte, Baurechte, Nutzniessung), Grundpfandrechte (Hypotheken) sowie Vormerkungen und Anmerkungen. Zusammen mit der amtlichen Vermessung (Katasterplan) ergibt sich ein vollständiges Bild eines Grundstücks.
Ein Kernprinzip ist der öffentliche Glaube des Grundbuchs: Wer sich in gutem Glauben auf einen Eintrag verlässt, wird geschützt – Eigentum an einem Grundstück wird erst mit dem Eintrag ins Grundbuch erworben, nicht schon mit dem Vertrag. Deshalb sind Handänderungen, neue Hypotheken oder Dienstbarkeiten immer einzutragen. Eintragungen erfolgen auf Anmeldung, meist durch die Urkundsperson nach der öffentlichen Beurkundung.
Die Einsicht ist abgestuft geregelt. Bestimmte Angaben wie Eigentümerschaft, Grundstücksbeschrieb und Dienstbarkeiten sind für Personen mit einem berechtigten Interesse einsehbar; einzelne Daten (z. B. Eigentümername, Fläche) sind teils öffentlich. Ein Grundbuchauszug kostet je nach Kanton und Umfang häufig etwa CHF 20 bis 100 (ohne Gewähr). Für einen vollständigen, beglaubigten Auszug oder Handänderungen fallen zusätzliche Grundbuchgebühren an, die sich meist am Verkehrswert bemessen.
Das Grundbuch ist für Käuferinnen, Verkäufer, Banken, Notariate und Behörden zentral. Vor jedem Immobilienkauf sollte ein aktueller Grundbuchauszug geprüft werden: Er zeigt, ob das Grundstück belastet ist (Hypotheken), ob Dritte Rechte haben (Wegrechte, Baurecht) oder ob Bauverbote und Anmerkungen bestehen. Unklarheiten sollten vor der Beurkundung mit einer Fachperson aus dem Immobilien- oder Rechtsbereich geklärt werden – ein übersehenes Wegrecht oder eine Dienstbarkeit kann den Wert und die Nutzung erheblich beeinflussen.