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Grundbuch

Das Grundbuch ist das amtliche, öffentliche Register, in dem alle Grundstücke einer Region mit ihren Eigentumsverhältnissen und Rechten verzeichnet sind. Es zeigt verbindlich, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten (z. B. Hypotheken, Dienstbarkeiten) darauf ruhen.

Das Grundbuch ist in den Art. 942 ff. ZGB geregelt und wird kantonal bzw. von den Grundbuchämtern geführt. Für jedes Grundstück gibt es ein eigenes Blatt mit mehreren Rubriken: Eigentum (wer ist Eigentümerin), Dienstbarkeiten und Grundlasten (z. B. Wegrechte, Baurechte, Nutzniessung), Grundpfandrechte (Hypotheken) sowie Vormerkungen und Anmerkungen. Zusammen mit der amtlichen Vermessung (Katasterplan) ergibt sich ein vollständiges Bild eines Grundstücks.

Ein Kernprinzip ist der öffentliche Glaube des Grundbuchs: Wer sich in gutem Glauben auf einen Eintrag verlässt, wird geschützt – Eigentum an einem Grundstück wird erst mit dem Eintrag ins Grundbuch erworben, nicht schon mit dem Vertrag. Deshalb sind Handänderungen, neue Hypotheken oder Dienstbarkeiten immer einzutragen. Eintragungen erfolgen auf Anmeldung, meist durch die Urkundsperson nach der öffentlichen Beurkundung.

Die Einsicht ist abgestuft geregelt. Bestimmte Angaben wie Eigentümerschaft, Grundstücksbeschrieb und Dienstbarkeiten sind für Personen mit einem berechtigten Interesse einsehbar; einzelne Daten (z. B. Eigentümername, Fläche) sind teils öffentlich. Ein Grundbuchauszug kostet je nach Kanton und Umfang häufig etwa CHF 20 bis 100 (ohne Gewähr). Für einen vollständigen, beglaubigten Auszug oder Handänderungen fallen zusätzliche Grundbuchgebühren an, die sich meist am Verkehrswert bemessen.

Das Grundbuch ist für Käuferinnen, Verkäufer, Banken, Notariate und Behörden zentral. Vor jedem Immobilienkauf sollte ein aktueller Grundbuchauszug geprüft werden: Er zeigt, ob das Grundstück belastet ist (Hypotheken), ob Dritte Rechte haben (Wegrechte, Baurecht) oder ob Bauverbote und Anmerkungen bestehen. Unklarheiten sollten vor der Beurkundung mit einer Fachperson aus dem Immobilien- oder Rechtsbereich geklärt werden – ein übersehenes Wegrecht oder eine Dienstbarkeit kann den Wert und die Nutzung erheblich beeinflussen.

Beispiel

Bevor Frau Aebi ein Baugrundstück kauft, bestellt sie beim Grundbuchamt einen Auszug. Darin entdeckt sie ein eingetragenes Wegrecht zugunsten des Nachbarn quer über die Parzelle sowie eine bestehende Hypothek. Dank dieser Information kann sie im Kaufvertrag die Ablösung der Hypothek regeln und den Kaufpreis mit Blick auf das Wegrecht neu verhandeln.

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Häufige Fragen

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Je nach Kanton und Umfang kostet ein Auszug häufig etwa CHF 20 bis 100. Ein einfacher Auszug ist günstiger, ein vollständiger oder beglaubigter Auszug teurer. Für Handänderungen und neue Eintragungen fallen zusätzliche, meist wertabhängige Grundbuchgebühren an (ohne Gewähr).

Wer darf ins Grundbuch schauen?

Die Einsicht ist abgestuft: Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht – etwa als Kaufinteressent, Bank oder Nachbar in einer konkreten Angelegenheit – erhält Einsicht in die relevanten Rubriken. Einzelne Angaben wie Eigentümername und Grundstücksbeschrieb sind teils öffentlich zugänglich.

Warum ist der Grundbucheintrag so wichtig?

Weil Eigentum und dingliche Rechte an einem Grundstück erst mit dem Eintrag im Grundbuch rechtsgültig entstehen. Zudem gilt der öffentliche Glaube: Wer sich gutgläubig auf einen Eintrag verlässt, ist geschützt. Ohne Eintrag ist selbst ein beurkundeter Vertrag noch nicht vollzogen.

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