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Handänderung

Eine Handänderung ist der rechtliche Übergang des Eigentums an einem Grundstück von einer Person auf eine andere – typischerweise beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Rechtsgültig wird sie erst mit dem Eintrag ins Grundbuch, nicht schon mit der Unterschrift des Kaufvertrags.

Der Kern jeder Handänderung ist der Grundstückkaufvertrag, der in der Schweiz zwingend öffentlich beurkundet werden muss (Art. 216 OR). Das heisst: Käufer und Verkäufer unterzeichnen vor einer Urkundsperson – je nach Kanton beim Notariat oder Grundbuchamt. Erst danach meldet die Urkundsperson die Handänderung beim Grundbuch an; mit dem Eintrag geht das Eigentum offiziell über. Bis dahin bleibt die verkaufende Partei Eigentümerin.

Zum Ablauf gehören mehrere Schritte: Kaufvertrag entwerfen und beurkunden, Finanzierung und Hypothek regeln, Kaufpreiszahlung sicherstellen (oft über ein Notariatskonto oder eine Zahlungsgarantie), Übergabe der Liegenschaft mit Protokoll und schliesslich der Grundbucheintrag. Wichtig sind auch Nebenpunkte wie die Übernahme oder Ablösung bestehender Grundpfandrechte, Dienstbarkeiten und die Aufteilung laufender Kosten per Stichtag.

Bei den Kosten fallen mehrere Positionen an. Viele Kantone erheben eine Handänderungssteuer auf den Kaufpreis – die Sätze reichen grob von rund 1 % bis über 3 %, während einzelne Kantone wie Zürich keine solche Steuer kennen (ohne Gewähr). Dazu kommen Notariats- und Grundbuchgebühren, die je nach Kanton und Kaufpreis oft zusammen im Bereich von etwa 0,1 bis 1 % des Kaufpreises liegen (ohne Gewähr). Wer die Steuer trägt, ist teils gesetzlich geregelt, teils Verhandlungssache – häufig teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten oder der Käufer übernimmt sie.

Relevant ist die Handänderung für alle, die eine Immobilie kaufen, verkaufen, schenken oder erben. Auch bei Schenkung und Erbgang wechselt das Eigentum und muss im Grundbuch nachgeführt werden, wobei viele Kantone hier reduzierte oder keine Handänderungssteuern erheben. Vor der Beurkundung lohnt sich immer eine Prüfung des Grundbuchauszugs auf Pfandrechte, Dienstbarkeiten und Anmerkungen – hier hilft im Zweifel eine Fachperson aus dem Immobilien- oder Rechtsbereich.

Beispiel

Herr Koch verkauft sein Reihenhaus für CHF 950'000. Nach der Beurkundung beim Notariat wird der Betrag über das Notariatskonto abgewickelt, die alte Hypothek abgelöst und der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen. In seinem Kanton fällt eine Handänderungssteuer von rund 1,5 % an, die sich die Parteien laut Vertrag hälftig teilen.

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Häufige Fragen

Was kostet eine Handänderung in der Schweiz?

Je nach Kanton fallen eine Handänderungssteuer (grob 1 bis über 3 % des Kaufpreises, in einzelnen Kantonen keine) sowie Notariats- und Grundbuchgebühren an, die zusammen oft etwa 0,1 bis 1 % ausmachen. Bei einem Kaufpreis von CHF 800'000 sind das schnell mehrere tausend bis über zwanzigtausend Franken – kantonal sehr unterschiedlich (ohne Gewähr).

Wann geht das Eigentum bei einer Handänderung über?

Nicht mit der Unterschrift, sondern erst mit dem Eintrag ins Grundbuch. Der beurkundete Kaufvertrag ist die Grundlage, aber Eigentümerin oder Eigentümer werden Sie im rechtlichen Sinn erst, wenn das Grundbuchamt die Handänderung einträgt.

Wer zahlt die Handänderungssteuer, Käufer oder Verkäufer?

Das ist teils kantonal geregelt, teils Verhandlungssache und wird im Kaufvertrag festgehalten. Häufig übernimmt sie der Käufer oder die Parteien teilen sich die Kosten hälftig. Klären Sie das vor der Beurkundung, damit keine Überraschung entsteht.

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