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Impfen in der Apotheke

Impfen in der Apotheke bedeutet, dass ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker bestimmte Impfungen – etwa gegen Grippe, Zeckenenzephalitis (FSME) oder COVID-19 – direkt und ohne vorherigen Arzttermin verabreichen dürfen. Das macht Impfen unkompliziert und wohnortnah.

In der Schweiz dürfen speziell weitergebildete Apothekerinnen und Apotheker gesunde Erwachsene ohne Rezept impfen. Welche Impfungen konkret erlaubt sind, ist kantonal geregelt und unterscheidet sich daher von Kanton zu Kanton – häufig gehören die saisonale Grippeimpfung und die FSME-(Zecken-)Impfung dazu, in vielen Kantonen auch COVID-19. Die Apotheke klärt vorab in einem kurzen Gespräch ab, ob eine Impfung für die Person geeignet ist, und dokumentiert sie im Impfausweis.

Der Ablauf ist unkompliziert: Man kommt oft spontan oder mit kurzem Termin, füllt einen Fragebogen zur Gesundheit aus, wird beraten und erhält die Impfung in einem separaten, ruhigen Bereich. Nach der Spritze wartet man in der Regel einige Minuten zur Sicherheit. Die Impfung selbst dauert nur Minuten. Für Personen mit chronischen Krankheiten, Schwangere oder Kinder verweist die Apotheke je nach Fall an den Arzt.

Der Vorteil liegt in der Niederschwelligkeit: keine Wartezeit auf einen Arzttermin, lange Öffnungszeiten, wohnortnah. Gerade die Grippeimpfung im Herbst nutzen viele deshalb in der Apotheke. Wichtig bleibt, dass die Impfung im Impfausweis (idealerweise digital) festgehalten wird, damit der Impfschutz vollständig dokumentiert ist.

Die Kosten hängen von Impfung und Kanton ab. Eine Grippeimpfung in der Apotheke kostet inklusive Impfstoff und Dienstleistung grob CHF 30–40 und ist meist selbst zu bezahlen; bei bestimmten Risikogruppen oder im Rahmen von Kampagnen kann eine Übernahme möglich sein (Richtwerte, ohne Gewähr). Die FSME-Impfung ist teurer, da mehrere Dosen nötig sind. Am besten fragt man vorab in der Apotheke nach Preis und Kostenübernahme.

Beispiel

Eine 40-jährige Lehrerin möchte sich im Oktober gegen Grippe impfen lassen, findet aber keinen zeitnahen Arzttermin. Sie geht in ihre Quartierapotheke, füllt den Gesundheitsfragebogen aus und wird von der Apothekerin geimpft. Nach fünf Minuten Wartezeit geht sie wieder – die Impfung ist im Impfausweis eingetragen.

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Häufige Fragen

Welche Impfungen darf die Apotheke machen?

Das ist kantonal geregelt und unterscheidet sich je Kanton. Häufig sind die saisonale Grippeimpfung und die FSME-(Zecken-)Impfung erlaubt, in vielen Kantonen auch COVID-19. Geimpft werden dürfen in der Regel gesunde Erwachsene ohne Rezept; für Kinder, Schwangere oder chronisch Kranke verweist die Apotheke an den Arzt.

Was kostet eine Grippeimpfung in der Apotheke?

Grob CHF 30–40 inklusive Impfstoff und Dienstleistung, meist selbst zu bezahlen (Richtwert, ohne Gewähr). Bei bestimmten Risikogruppen oder im Rahmen von Kampagnen kann eine Kostenübernahme möglich sein – am besten vorab in der Apotheke nachfragen.

Braucht man einen Termin?

Oft nicht – viele Apotheken impfen spontan während der Öffnungszeiten, gerade in der Grippesaison. Ein kurzer Termin kann Wartezeit sparen. Vor der Impfung gibt es immer ein kurzes Beratungsgespräch und einen Gesundheitsfragebogen.

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