Den Lernfahrausweis für Kategorie B (Auto) erhält man nach bestandener Theorieprüfung, gültigem Nothelferausweis und Sehtest. Seit der Reform von 2021 kann der Lernfahrausweis Kat. B bereits ab 17 Jahren bezogen werden. Damit darf man auf öffentlichen Strassen üben – jedoch nur in Begleitung einer Person, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit mindestens drei Jahren im Besitz des unbefristeten Führerausweises der entsprechenden Kategorie ist.
Wichtig ist die Mindestlernzeit: Wer den Lernfahrausweis Kat. B vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss ihn mindestens 12 Monate besitzen, bevor er zur praktischen Prüfung antreten darf. Diese Regel soll dafür sorgen, dass junge Fahranfänger genügend Übungspraxis sammeln. Wer den Lernfahrausweis erst ab 20 bezieht, hat keine solche Mindestlernzeit.
Der Lernfahrausweis Kat. B ist 24 Monate (zwei Jahre) gültig. In dieser Zeit sollte die praktische Prüfung abgelegt werden. Läuft er ab, ohne dass die Prüfung bestanden wurde, kann unter Umständen eine Verlängerung oder ein neuer Antrag mit erneuter Theorieprüfung nötig werden. Am Fahrzeug muss die blaue «L»-Tafel gut sichtbar angebracht sein.
Beim Motorrad (Kat. A1/A) gelten eigene Regeln: Hier darf nach der obligatorischen Grundschulung teils allein geübt werden, allerdings mit Einschränkungen (z. B. keine Passagiere, keine Autobahn zu Beginn). Auch hier ist der Lernfahrausweis zeitlich befristet.
Als preislicher Richtwert für die Ausstellung des Lernfahrausweises gelten rund CHF 50 bis 70 (ohne Gewähr, kantonal unterschiedlich), zuzüglich der Kosten für Nothelfer, Theorie-Lernmaterial und Sehtest. Praktisch immer sinnvoll: früh mit professionellen Fahrstunden beginnen und die Zeit mit privaten Übungsfahrten kombinieren.