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Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung ist die korrekte Berechnung, Abrechnung und Verbuchung der Löhne inklusive aller Sozialversicherungsabzüge und Arbeitgeberbeiträge. Sie liefert die monatliche Lohnabrechnung, den jährlichen Lohnausweis und die Meldungen an AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherung.

Sobald ein Betrieb Angestellte hat, entsteht eine Reihe gesetzlicher Pflichten rund um den Lohn. Die Lohnbuchhaltung sorgt dafür, dass vom Bruttolohn die richtigen Abzüge vorgenommen, die Arbeitgeberanteile ergänzt und alle Beträge fristgerecht an die zuständigen Stellen abgeliefert werden. Vom Nettolohn hängt ab, was die Mitarbeitenden ausbezahlt bekommen; von den Meldungen hängt ab, ob AHV, Pensionskasse und Versicherungen korrekt geführt sind.

Die wichtigsten Abzüge in der Schweiz: AHV/IV/EO (total 10.6 %, hälftig geteilt, also je 5.3 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber), die Arbeitslosenversicherung ALV (total 2.2 %, je 1.1 %), die Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG/Pensionskasse, je nach Reglement) sowie die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) zulasten des Arbeitnehmers. Für quellensteuerpflichtige Mitarbeitende kommt zusätzlich der Quellensteuerabzug dazu. Der Arbeitgeber trägt neben seinen Anteilen die Berufsunfallversicherung (BU) und Verwaltungskosten.

Der Ablauf: monatliche Lohnabrechnung pro Mitarbeitenden mit Brutto, Abzügen und Netto; laufende Verbuchung in der Finanzbuchhaltung; unterjährige oder jährliche Abrechnung mit AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse und Unfallversicherer (Lohnsummenmeldung); am Jahresende der Lohnausweis für jede Person als Basis der privaten Steuererklärung. Viele Betriebe nutzen dafür ELM (einheitliches Lohnmeldeverfahren), das die Daten direkt an die Sozialversicherer übermittelt.

Worauf achten: korrekte Erfassung von Kinder- und Familienzulagen, Spesen (echte Spesen sind nicht Lohn, Pauschalspesen brauchen ein genehmigtes Reglement), 13. Monatslohn, Ferien- und Überstundenentschädigung sowie die richtige Behandlung von Krankheit, Unfall und Mutterschaft (Taggelder). Fehler bei den Sozialversicherungen fallen bei der periodischen AHV-Revision auf und werden nachbelastet.

Ein Treuhandbüro führt die Lohnbuchhaltung oft als Modul neben der Finanzbuchhaltung. Als Richtwert kostet die Lohnabrechnung pro Mitarbeitenden und Monat rund CHF 15–40, dazu kommen die jährlichen Abschluss- und Meldearbeiten; kleinere Setups werden häufig pauschal verrechnet (ohne Gewähr).

Beispiel

Ein Restaurant in St. Gallen beschäftigt sechs Angestellte, darunter zwei mit Grenzgänger- bzw. Quellensteuerstatus. Das Treuhandbüro erstellt monatlich die Lohnabrechnungen, zieht AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse, NBU und bei den beiden Betroffenen die Quellensteuer ab, verbucht alles in der Buchhaltung und meldet die Lohnsummen jährlich an die Ausgleichskasse und den Unfallversicherer. Am Jahresende erhält jede Person ihren Lohnausweis.

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Häufige Fragen

Was kostet die Lohnbuchhaltung beim Treuhänder?

Als Richtwert rund CHF 15–40 pro Mitarbeitenden und Monat für die Lohnabrechnung, plus die jährlichen Abschluss- und Meldearbeiten. Bei wenigen Angestellten wird oft eine kleine Pauschale verrechnet. Preistreiber sind Anzahl Mitarbeitende, Quellensteuerfälle und wechselnde Pensen (ohne Gewähr).

Welche Sozialversicherungsabzüge gehören auf die Lohnabrechnung?

AHV/IV/EO (je 5.3 %), ALV (je 1.1 %), die Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) und die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) zulasten des Arbeitnehmers; für quellensteuerpflichtige Personen zusätzlich die Quellensteuer. Der Arbeitgeber trägt seine Anteile plus die Berufsunfallversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnbuchhaltung und Finanzbuchhaltung?

Die Finanzbuchhaltung erfasst alle Geschäftsvorfälle des Betriebs. Die Lohnbuchhaltung ist der spezialisierte Teil rund um die Löhne – Abrechnung, Sozialversicherungen, Lohnausweise – deren Ergebnisse (Lohnaufwand, Abzüge) anschliessend in die Finanzbuchhaltung einfliessen.

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