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MWST-Abrechnung (Mehrwertsteuer)

Die MWST-Abrechnung ist die periodische Meldung an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), mit der ein Betrieb die eingenommene Mehrwertsteuer deklariert, die auf Einkäufen bezahlte Vorsteuer abzieht und die Differenz einzahlt. Mehrwertsteuerpflichtig wird man in der Schweiz grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000.

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Steuer auf dem Konsum. Ein Betrieb schlägt sie auf seine Leistungen auf, zieht sie ein und leitet sie an den Bund weiter. Der Normalsatz liegt seit 2024 bei 8.1 %, der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel, Bücher, Medikamente) bei 2.6 % und der Sondersatz für Beherbergung bei 3.8 %. Was der Betrieb selbst an Vorsteuer bezahlt hat, darf er abziehen – abgerechnet wird also nur die Wertschöpfung.

Der Ablauf: Nach jeder Abrechnungsperiode werden Umsatz und Vorsteuer aus der Buchhaltung ermittelt, in das ESTV-Formular (heute meist online im ESTV SuisseTax) übertragen und der geschuldete Betrag überwiesen. Bei der effektiven Methode wird quartalsweise abgerechnet, bei der vereinfachten Saldosteuersatz-Methode halbjährlich. Die Einreichefrist beträgt 60 Tage nach Ende der Periode; danach folgt die Zahlung. Verspätungen führen zu Verzugszins.

Relevant ist die Abrechnung für alle mehrwertsteuerpflichtigen Betriebe – also ab CHF 100'000 Umsatz, bei bestimmten Vereinen und gemeinnützigen Institutionen ab CHF 250'000. Wer darunter liegt, kann sich freiwillig unterstellen, was sich lohnt, wenn hohe Investitionen mit Vorsteuerabzug anstehen. Die Wahl zwischen effektiver Methode und Saldosteuersatz hat spürbare Folgen für Aufwand und Steuerlast und sollte zu Beginn sorgfältig getroffen werden.

Worauf achten: sauber getrennte Erlöskonten pro Steuersatz, korrekte Behandlung von Auslandumsätzen (Export ist von der Steuer befreit, aber deklarationspflichtig), Eigenverbrauch und Privatanteile (z.B. Geschäftsfahrzeug). Fehler bei der Vorsteuer oder falsche Sätze fallen bei einer ESTV-Kontrolle auf und werden rückwirkend korrigiert.

Ein Treuhandbüro erstellt die Abrechnung meist direkt aus der laufenden Buchhaltung. Als Richtwert kostet eine einzelne MWST-Abrechnung rund CHF 150–400, je nach Belegvolumen und Methode; im Stundenansatz bewegen sich Treuhänder etwa bei CHF 120–180 (ohne Gewähr).

Beispiel

Ein Grafikstudio in Winterthur erzielt CHF 180'000 Umsatz und ist mehrwertsteuerpflichtig. Es rechnet mit der Saldosteuersatz-Methode ab: Statt jede Vorsteuer einzeln zu erfassen, wendet es den branchenüblichen Saldosteuersatz auf den Bruttoumsatz an und reicht die Abrechnung halbjährlich ein. Das Treuhandbüro übernimmt die Erstellung und meldet den geschuldeten Betrag fristgerecht innert 60 Tagen an die ESTV.

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Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz muss ich MWST abrechnen?

Grundsätzlich ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen; für nicht-gewinnorientierte, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze bei CHF 250'000. Darunter kann man sich freiwillig unterstellen.

Was kostet die MWST-Abrechnung beim Treuhänder?

Als Richtwert rund CHF 150–400 pro Abrechnung, abhängig von Belegzahl, Methode und ob die Buchhaltung schon sauber geführt ist. Wird die ganze Buchhaltung mitgemacht, ist die Abrechnung oft im Pauschalpreis enthalten (ohne Gewähr).

Was ist der Unterschied zwischen effektiver Methode und Saldosteuersatz?

Bei der effektiven Methode ziehst du die tatsächlich bezahlte Vorsteuer ab und rechnest quartalsweise ab – genauer, aber aufwändiger. Beim Saldosteuersatz wendest du einen tieferen Pauschalsatz auf den Umsatz an, rechnest halbjährlich ab und sparst Administration, verzichtest dafür auf den detaillierten Vorsteuerabzug.

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