Die Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Steuer auf dem Konsum. Ein Betrieb schlägt sie auf seine Leistungen auf, zieht sie ein und leitet sie an den Bund weiter. Der Normalsatz liegt seit 2024 bei 8.1 %, der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs (z.B. Lebensmittel, Bücher, Medikamente) bei 2.6 % und der Sondersatz für Beherbergung bei 3.8 %. Was der Betrieb selbst an Vorsteuer bezahlt hat, darf er abziehen – abgerechnet wird also nur die Wertschöpfung.
Der Ablauf: Nach jeder Abrechnungsperiode werden Umsatz und Vorsteuer aus der Buchhaltung ermittelt, in das ESTV-Formular (heute meist online im ESTV SuisseTax) übertragen und der geschuldete Betrag überwiesen. Bei der effektiven Methode wird quartalsweise abgerechnet, bei der vereinfachten Saldosteuersatz-Methode halbjährlich. Die Einreichefrist beträgt 60 Tage nach Ende der Periode; danach folgt die Zahlung. Verspätungen führen zu Verzugszins.
Relevant ist die Abrechnung für alle mehrwertsteuerpflichtigen Betriebe – also ab CHF 100'000 Umsatz, bei bestimmten Vereinen und gemeinnützigen Institutionen ab CHF 250'000. Wer darunter liegt, kann sich freiwillig unterstellen, was sich lohnt, wenn hohe Investitionen mit Vorsteuerabzug anstehen. Die Wahl zwischen effektiver Methode und Saldosteuersatz hat spürbare Folgen für Aufwand und Steuerlast und sollte zu Beginn sorgfältig getroffen werden.
Worauf achten: sauber getrennte Erlöskonten pro Steuersatz, korrekte Behandlung von Auslandumsätzen (Export ist von der Steuer befreit, aber deklarationspflichtig), Eigenverbrauch und Privatanteile (z.B. Geschäftsfahrzeug). Fehler bei der Vorsteuer oder falsche Sätze fallen bei einer ESTV-Kontrolle auf und werden rückwirkend korrigiert.
Ein Treuhandbüro erstellt die Abrechnung meist direkt aus der laufenden Buchhaltung. Als Richtwert kostet eine einzelne MWST-Abrechnung rund CHF 150–400, je nach Belegvolumen und Methode; im Stundenansatz bewegen sich Treuhänder etwa bei CHF 120–180 (ohne Gewähr).