Nebenkosten sind Ausgaben, die mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen, aber nicht im Nettomietzins enthalten sind. Nach Art. 257a f. OR dürfen sie der Mieterin nur dann verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln vereinbart sind. Fehlt eine Position im Vertrag, gilt sie als im Mietzins inbegriffen und darf nicht separat verlangt werden. Typische Nebenkosten sind Heizung, Warmwasser, Betriebsstrom der Heizung, Hauswartung, Wasser/Abwasser, Kehricht, Kabel-TV und Verwaltungskosten für die Abrechnung.
In der Praxis zahlen Mieterinnen monatlich eine Akontozahlung oder Pauschale. Bei Akontozahlungen erstellt die Verwaltung nach Abschluss der Heiz- bzw. Abrechnungsperiode (meist zwölf Monate) eine detaillierte Abrechnung: Sie listet die Gesamtkosten pro Position, den Verteilschlüssel (z. B. nach Fläche, Volumen oder Verbrauch) und Ihren Anteil auf. Daraus ergibt sich ein Saldo – eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Bei einer Pauschale hingegen gibt es keine Abrechnung; sie deckt die Kosten unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch ab.
Als Mieterin haben Sie das Recht, die Abrechnung und die Originalbelege einzusehen. Wichtig ist die Kontrolle: Stimmt der Verteilschlüssel? Sind nur vereinbarte Positionen enthalten? Ist die Abrechnungsperiode korrekt? Verwaltungskosten für das Erstellen der Abrechnung dürfen nur pauschal (üblich sind rund 2 bis 4 % der Nebenkosten) und nur verrechnet werden, wenn vereinbart. Als grober Richtwert bewegen sich Nebenkosten für eine Wohnung häufig im Bereich von etwa CHF 150 bis 300 pro Monat, stark abhängig von Grösse, Heizung und Gebäude (ohne Gewähr).
Eine korrekte Nebenkostenabrechnung ist für beide Seiten relevant: Mieterinnen prüfen, ob sie nicht zu viel zahlen; Vermieter und Verwaltungen sichern sich ab, dass die Kosten sauber und fristgerecht überwälzt werden. Sind Sie mit einer Nachforderung nicht einverstanden, können Sie innert Frist Einsprache erheben und die Belege verlangen. Bei Streit ist die Schlichtungsbehörde in Mietsachen die erste, kostengünstige Anlaufstelle.