Entfernt werden Weisheitszähne, wenn sie Probleme machen oder zu erwarten sind: Platzmangel, eine verlagerte oder im Knochen steckende (impaktierte) Lage, wiederkehrende Entzündungen der umliegenden Schleimhaut (Perikoronitis), Karies am schwer erreichbaren Zahn, Druck auf die Nachbarzähne oder das Risiko einer Zyste. Nicht jeder Weisheitszahn muss aber raus.
Der Ablauf hängt von der Lage ab. Ein vollständig durchgebrochener, gerade stehender Weisheitszahn lässt sich oft wie ein normaler Zahn unter lokaler Betäubung ziehen. Ein verlagerter oder im Knochen liegender Zahn erfordert einen kleinen chirurgischen Eingriff: Der Zahnarzt oder Kieferchirurg legt das Zahnfleisch frei, trägt gegebenenfalls etwas Knochen ab, teilt den Zahn und entfernt ihn in Teilen, danach wird die Wunde vernäht. Bei mehreren Zähnen oder ängstlichen Patienten ist auch eine Sedierung oder Vollnarkose möglich.
Nach dem Eingriff sind Schwellung und Schmerzen für zwei bis fünf Tage normal. Kühlen, Schonung, weiche Kost und der Verzicht auf Rauchen fördern die Heilung; die Fäden werden nach etwa einer Woche entfernt. Zu den Risiken zählen eine Nachblutung, eine Wundheilungsstörung (Dolor post / trockene Alveole) und – im Unterkiefer – die Nähe zu einem Nerv, was der Behandler vorher mit Röntgen oder DVT beurteilt.
Als Richtwert (ohne Gewähr) kostet die einfache Entfernung eines durchgebrochenen Weisheitszahns in der Schweiz etwa CHF 150 bis 300 pro Zahn, ein chirurgischer Eingriff bei verlagerter Lage rund CHF 400 bis 900. Werden alle vier in Vollnarkose entfernt, liegt der Betrag deutlich höher. Bei Krankheit oder Unfall kann die Kasse in bestimmten Fällen einen Teil übernehmen.
Wichtig: Beschwerdefreie, gut stehende Weisheitszähne mit genügend Platz können erhalten bleiben und werden dann einfach regelmässig kontrolliert.