Bei der Wohnungsübergabe – auch Abnahme genannt – geht die geräumte und gereinigte Wohnung zurück an die Vermieterschaft. Beide Parteien gehen die Wohnung Raum für Raum durch und halten in einem Übergabeprotokoll fest, welche Mängel vorhanden sind und wer dafür aufkommt. Normale Abnutzung durch vertragsgemässen Gebrauch geht zulasten des Vermieters; übermässige Schäden oder eine ungenügende Reinigung können dem Mieter belastet werden. Das unterschriebene Protokoll ist die zentrale Grundlage für die spätere Abrechnung und die Rückzahlung der Mietkaution.
Der Ablauf ist klar strukturiert: Die Wohnung muss leer, gereinigt und im vertragsgemässen Zustand sein. Am Termin werden Böden, Wände, Küche, Bad, Fenster, Storen sowie Zählerstände geprüft. Mängel werden mit Fristen zur Behebung notiert. Wichtig ist, dass Beanstandungen sofort und schriftlich erfolgen – nach Schweizer Mietrecht (Obligationenrecht) muss der Vermieter Mängel bei der Rückgabe rügen, sonst gilt die Wohnung grundsätzlich als ordnungsgemäss zurückgegeben.
Relevant ist die Übergabe für jeden, der eine Mietwohnung verlässt. Eine gute Vorbereitung – fristgerechte Kündigung, professionelle Umzugsreinigung, Behebung kleiner Schäden – entscheidet darüber, ob die Übergabe reibungslos verläuft oder ob Abzüge und Streitigkeiten drohen. Viele Mieter kombinieren die Übergabe deshalb mit einer Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie.
Die Wohnungsübergabe selbst verursacht keine direkten Kosten, doch nicht behobene Mängel oder eine mangelhafte Reinigung können zu Nachforderungen führen und die Rückzahlung der Kaution verzögern. Ein sorgfältig ausgefülltes, von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll schützt vor späteren Streitigkeiten.
Achten Sie darauf, das Protokoll nur zu unterschreiben, wenn Sie mit den Feststellungen einverstanden sind, und lassen Sie sich eine Kopie aushändigen. Notieren Sie die Zählerstände und geben Sie sämtliche Schlüssel vollständig zurück.