CityHero

Wohnungsübergabe / Abnahme

Die Wohnungsübergabe ist der Termin, an dem der Mieter die Wohnung an die Verwaltung zurückgibt und gemeinsam der Zustand kontrolliert und in einem Protokoll festgehalten wird. Sie entscheidet über allfällige Mängel und die Rückzahlung der Mietkaution.

Bei der Wohnungsübergabe – auch Abnahme genannt – geht die geräumte und gereinigte Wohnung zurück an die Vermieterschaft. Beide Parteien gehen die Wohnung Raum für Raum durch und halten in einem Übergabeprotokoll fest, welche Mängel vorhanden sind und wer dafür aufkommt. Normale Abnutzung durch vertragsgemässen Gebrauch geht zulasten des Vermieters; übermässige Schäden oder eine ungenügende Reinigung können dem Mieter belastet werden. Das unterschriebene Protokoll ist die zentrale Grundlage für die spätere Abrechnung und die Rückzahlung der Mietkaution.

Der Ablauf ist klar strukturiert: Die Wohnung muss leer, gereinigt und im vertragsgemässen Zustand sein. Am Termin werden Böden, Wände, Küche, Bad, Fenster, Storen sowie Zählerstände geprüft. Mängel werden mit Fristen zur Behebung notiert. Wichtig ist, dass Beanstandungen sofort und schriftlich erfolgen – nach Schweizer Mietrecht (Obligationenrecht) muss der Vermieter Mängel bei der Rückgabe rügen, sonst gilt die Wohnung grundsätzlich als ordnungsgemäss zurückgegeben.

Relevant ist die Übergabe für jeden, der eine Mietwohnung verlässt. Eine gute Vorbereitung – fristgerechte Kündigung, professionelle Umzugsreinigung, Behebung kleiner Schäden – entscheidet darüber, ob die Übergabe reibungslos verläuft oder ob Abzüge und Streitigkeiten drohen. Viele Mieter kombinieren die Übergabe deshalb mit einer Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie.

Die Wohnungsübergabe selbst verursacht keine direkten Kosten, doch nicht behobene Mängel oder eine mangelhafte Reinigung können zu Nachforderungen führen und die Rückzahlung der Kaution verzögern. Ein sorgfältig ausgefülltes, von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll schützt vor späteren Streitigkeiten.

Achten Sie darauf, das Protokoll nur zu unterschreiben, wenn Sie mit den Feststellungen einverstanden sind, und lassen Sie sich eine Kopie aushändigen. Notieren Sie die Zählerstände und geben Sie sämtliche Schlüssel vollständig zurück.

Beispiel

Ein Mieter gibt seine 2.5-Zimmer-Wohnung in Winterthur ab. Vor dem Termin lässt er eine Umzugsreinigung durchführen und flickt zwei Dübellöcher. Bei der Übergabe kontrolliert die Verwaltung jeden Raum, notiert einen leichten Kratzer im Parkett als normale Abnutzung und hält im Protokoll fest, dass keine Mängel zulasten des Mieters bestehen. Die Kaution wird kurz darauf vollständig freigegeben.

Anbieter & Preise vergleichen

Finde passende Anbieter und vergleiche Preise:

Häufige Fragen

Wer haftet bei der Wohnungsübergabe für Schäden?

Normale Abnutzung durch vertragsgemässen Gebrauch geht zulasten des Vermieters. Übermässige Schäden oder eine ungenügende Reinigung können dem Mieter belastet werden. Massgebend ist das gemeinsam unterschriebene Übergabeprotokoll, in dem Mängel festgehalten werden.

Was passiert, wenn die Verwaltung Mängel findet?

Beanstandete Mängel werden mit einer Frist zur Behebung im Protokoll notiert. Nach Schweizer Mietrecht muss der Vermieter Mängel bei der Rückgabe rügen. Mit einer Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie bessert die Reinigungsfirma reklamierte Stellen kostenlos nach.

Worauf muss ich bei der Übergabe achten?

Die Wohnung muss leer, gereinigt und im vertragsgemässen Zustand sein. Unterschreiben Sie das Protokoll nur, wenn Sie einverstanden sind, verlangen Sie eine Kopie, notieren Sie die Zählerstände und geben Sie alle Schlüssel vollständig zurück.

← Alle Begriffe im Glossar