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Eigenmietwert

Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie in der Schweiz versteuern müssen – als ob sie ihr eigenes Haus oder ihre Wohnung an sich selbst vermieten würden. Er entspricht dem Betrag, den man bei einer Vermietung an Miete einnehmen könnte.

Wer in der Schweiz im eigenen Haus oder in der eigenen Eigentumswohnung wohnt, hat keine Mietkosten – spart also Geld, das ein Mieter für die Miete ausgeben müsste. Der Gesetzgeber betrachtet diesen Wohnvorteil als Einkommen und besteuert ihn: den Eigenmietwert. Er wird zum übrigen steuerbaren Einkommen hinzugerechnet und erhöht so die Einkommenssteuer.

So wird er ermittelt: Die kantonale Steuerbehörde legt den Eigenmietwert anhand von Lage, Grösse, Ausbaustandard und Alter der Liegenschaft fest. In der Regel liegt er unter der tatsächlichen Marktmiete – häufig im Bereich von etwa 60–70 % einer vergleichbaren Miete, wobei die Methoden von Kanton zu Kanton variieren. Der einmal festgelegte Wert wird jährlich in der Steuererklärung als Einkommen deklariert.

Das Gegenstück – Abzüge: Als Ausgleich dürfen Eigentümer bestimmte Kosten vom Einkommen abziehen, insbesondere die Hypothekarzinsen (Schuldzinsen) und werterhaltende Unterhaltskosten (Reparaturen, Ersatz, Instandhaltung – nicht aber wertvermehrende Investitionen im Jahr des Anfalls, ausser energetische Massnahmen). Bei tiefer Hypothek und wenig Unterhalt kann der Eigenmietwert die Steuerlast erhöhen; bei hoher Hypothek und viel Unterhalt kann sich unter dem Strich sogar ein Vorteil ergeben.

Wichtiger Hinweis zum Systemwechsel: Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist seit Jahren politisch umstritten und war Gegenstand einer eidgenössischen Vorlage. Ob und ab wann das heutige System durch ein neues (ohne Eigenmietwert, aber auch mit eingeschränkten Abzügen) ersetzt wird, sollte im Einzelfall anhand des aktuellen Stands geprüft werden. Bis zu einer definitiven Umstellung gilt das bestehende System weiter.

Eine Treuhand- oder Finanzberatung hilft, den Eigenmietwert und die abzugsfähigen Kosten korrekt zu deklarieren, den optimalen Umgang mit der Hypothek (Amortisation vs. Zinsabzug) zu planen und Unterhaltsarbeiten steuerlich geschickt zu terminieren. Ein einheitlicher Frankenbetrag lässt sich nicht nennen, da er stark von Objekt und Kanton abhängt (ohne Gewähr).

Beispiel

Ein Ehepaar besitzt ein Einfamilienhaus im Kanton Aargau, das die Steuerbehörde mit einem Eigenmietwert von rund CHF 18'000 pro Jahr bewertet. Diesen Betrag deklarieren sie als Einkommen. Gleichzeitig ziehen sie die bezahlten Hypothekarzinsen und die Kosten für die neue Heizung (werterhaltender bzw. energetischer Unterhalt) ab. Das Treuhandbüro plant die grösseren Renovationen bewusst so, dass die Abzüge über zwei Steuerjahre verteilt werden und die Progression bricht.

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Häufige Fragen

Warum muss ich Eigenmietwert versteuern, obwohl ich keine Miete einnehme?

Weil das Steuersystem den Wohnvorteil im Eigenheim als Einkommen betrachtet: Du sparst die Miete, die ein Mieter zahlen müsste. Als Ausgleich darfst du Hypothekarzinsen und werterhaltende Unterhaltskosten abziehen, was den Effekt je nach Situation ganz oder teilweise ausgleicht.

Wie hoch ist der Eigenmietwert?

Er wird kantonal festgelegt und liegt meist unter der Marktmiete, häufig bei rund 60–70 % einer vergleichbaren Miete. Der genaue Betrag hängt von Lage, Grösse, Ausbaustandard und Alter der Liegenschaft ab und variiert je nach Kanton (ohne Gewähr).

Wird der Eigenmietwert abgeschafft?

Ein Systemwechsel ist seit Jahren politisch in Diskussion und war Gegenstand einer eidgenössischen Vorlage. Ob und ab wann er tatsächlich abgeschafft wird, hängt vom aktuellen politischen Stand ab – bis zu einer definitiven Umstellung gilt das heutige System weiter. Kläre den Stand vor grösseren Entscheiden mit einer Fachperson.

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