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Feuerungskontrolle

Die Feuerungskontrolle ist die gesetzlich vorgeschriebene, periodische Überprüfung von Heizungen (Öl, Gas, Holz) auf Abgas- und Emissionswerte durch eine amtliche Feuerungskontrolleurin oder einen Kaminfeger. Gemessen wird, ob die Anlage die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) einhält, sauber verbrennt und sicher betrieben wird.

Die Feuerungskontrolle ist eine amtliche Emissionsmessung an Heizanlagen. Grundlage bildet die eidgenössische Luftreinhalte-Verordnung (LRV), die für Öl-, Gas- und Holzfeuerungen Grenzwerte festlegt – etwa für Kohlenmonoxid (CO), Russzahl und Feuerungsverluste. Zuständig sind je nach Kanton und Gemeinde die Feuerungskontrolle des Kantons oder das lokale Kaminfegerunternehmen. Ziel ist es, die Luftbelastung tief zu halten und einen wirtschaftlichen, sicheren Betrieb sicherzustellen.\n\nBeim Termin misst die Fachperson mit einem Abgas-Messgerät die Werte direkt im Abgasrohr, prüft Verbrennungsqualität und Wirkungsgrad und kontrolliert sichtbare Sicherheitsaspekte. Zum Schluss erhalten Sie ein Messprotokoll mit den gemessenen Werten und dem Befund «bestanden» oder «nicht bestanden». Bei Überschreitungen wird eine Frist zur Nachbesserung gesetzt.\n\nDie Kontrolle erfolgt in wiederkehrenden Intervallen; wie oft, hängt vom Brennstoff und der kantonalen Regelung ab (Holzfeuerungen und Ölheizungen werden häufiger gemessen als moderne Gasgeräte). Auch nach Installation oder grösserem Umbau einer Feuerung ist meist eine Messung fällig.\n\nAchten Sie auf eine offiziell zugelassene Fachperson, ein nachvollziehbares Protokoll und klare Angaben zu den Kosten. Typische Fehler: die Aufforderung ignorieren, die Heizung vor dem Termin nicht warmlaufen lassen oder einen fälligen Service der Anlage aufschieben – schlecht gewartete Brenner fallen häufiger durch.

Beispiel

Eine Familie in einem Einfamilienhaus im Kanton Bern erhält vom Kaminfeger die Aufforderung zur periodischen Feuerungskontrolle ihrer Ölheizung. Am vereinbarten Morgen lässt sie die Heizung vorher warmlaufen; die Fachperson misst die Abgaswerte, stellt einen leicht erhöhten CO-Wert fest und empfiehlt eine Brennerwartung. Nach dem Service durch den Heizungsservice ist der Wert im grünen Bereich, und das nächste Messprotokoll bestätigt «bestanden».

Häufige Fragen

Ist die Feuerungskontrolle Pflicht?

Ja. Die periodische Emissionsmessung an Feuerungen ist über die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) gesetzlich vorgeschrieben. Die konkrete Organisation und die Intervalle regeln Kanton und Gemeinde, meist über die kantonale Feuerungskontrolle oder das zuständige Kaminfegerunternehmen. Der Aufforderung zur Kontrolle müssen Sie Folge leisten.

Wie oft muss meine Heizung kontrolliert werden?

Das hängt vom Brennstoff und der kantonalen Regelung ab. Holzfeuerungen und Ölheizungen werden in der Regel häufiger gemessen als moderne Gasgeräte, oft im Rhythmus von ein bis mehreren Jahren. Zusätzlich ist meist eine Messung fällig, nachdem eine Feuerung neu installiert oder wesentlich umgebaut wurde. Ihre Gemeinde oder der Kaminfeger nennt Ihnen den genauen Turnus.

Was kostet eine Feuerungskontrolle?

Die Kosten hängen von Anlagentyp, Brennstoff, Aufwand der Messung und den kantonalen bzw. betrieblichen Tarifen ab und werden in CHF verrechnet. Lassen Sie sich den Preis vorab nennen. Fällt die Messung durch, können zusätzliche Kosten für Wartung oder Nachbesserung sowie eine Nachmessung anfallen – eine regelmässig gewartete Anlage besteht die Kontrolle eher.

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