Bei einer notariellen Beurkundung wirkt eine staatlich zugelassene Urkundsperson mit. Anders als bei einer blossen Beglaubigung einer Unterschrift prüft die Notarin oder der Notar den gesamten Inhalt: ob die Parteien handlungsfähig sind, ob sie den Vertrag verstehen und ob das Geschäft rechtlich zulässig ist. Das Ergebnis ist eine öffentliche Urkunde mit erhöhter Beweiskraft.
Der Ablauf ist in der Schweiz kantonal geregelt – je nach Kanton gibt es freie Notariate, Amtsnotariate oder Mischformen. Typischerweise wird der Vertragsentwurf vorbereitet, den Beteiligten vorgängig zugestellt und beim Termin vorgelesen und erläutert. Danach unterzeichnen alle Parteien und die Urkundsperson. Bei Grundstücken folgt anschliessend die Anmeldung beim Grundbuchamt.
Zwingend nötig ist die Beurkundung unter anderem beim Kauf und Verkauf von Grundstücken, bei der Errichtung von Grundpfandrechten, bei Ehe- und Erbverträgen sowie bei der Gründung oder Statutenänderung von AG und GmbH.
Achten Sie auf eine frühzeitige, verständliche Beratung, auf die vollständige Aufklärung über Kosten und Steuern und darauf, dass Sie den Entwurf vor dem Termin in Ruhe lesen können. Die Kosten hängen von Kanton, Geschäftsart und Wert ab – lassen Sie sich diese vorab transparent aufzeigen. Ein häufiger Fehler ist, den Termin ohne geklärte Finanzierung oder mit offenen Fragen anzutreten.