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Notarielle Beurkundung

Die notarielle Beurkundung ist die amtliche Beglaubigung eines Rechtsgeschäfts durch eine Notarin oder einen Notar: Der Vertrag wird vorgelesen, geprüft und mit einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Sie schafft rechtliche Sicherheit und ist bei bestimmten Geschäften – etwa beim Immobilienkauf – gesetzlich zwingend.

Bei einer notariellen Beurkundung wirkt eine staatlich zugelassene Urkundsperson mit. Anders als bei einer blossen Beglaubigung einer Unterschrift prüft die Notarin oder der Notar den gesamten Inhalt: ob die Parteien handlungsfähig sind, ob sie den Vertrag verstehen und ob das Geschäft rechtlich zulässig ist. Das Ergebnis ist eine öffentliche Urkunde mit erhöhter Beweiskraft.

Der Ablauf ist in der Schweiz kantonal geregelt – je nach Kanton gibt es freie Notariate, Amtsnotariate oder Mischformen. Typischerweise wird der Vertragsentwurf vorbereitet, den Beteiligten vorgängig zugestellt und beim Termin vorgelesen und erläutert. Danach unterzeichnen alle Parteien und die Urkundsperson. Bei Grundstücken folgt anschliessend die Anmeldung beim Grundbuchamt.

Zwingend nötig ist die Beurkundung unter anderem beim Kauf und Verkauf von Grundstücken, bei der Errichtung von Grundpfandrechten, bei Ehe- und Erbverträgen sowie bei der Gründung oder Statutenänderung von AG und GmbH.

Achten Sie auf eine frühzeitige, verständliche Beratung, auf die vollständige Aufklärung über Kosten und Steuern und darauf, dass Sie den Entwurf vor dem Termin in Ruhe lesen können. Die Kosten hängen von Kanton, Geschäftsart und Wert ab – lassen Sie sich diese vorab transparent aufzeigen. Ein häufiger Fehler ist, den Termin ohne geklärte Finanzierung oder mit offenen Fragen anzutreten.

Beispiel

Ein Paar aus Winterthur kauft seine erste Eigentumswohnung. Weil ein Grundstückkauf beurkundungspflichtig ist, vereinbaren sie einen Termin beim zuständigen Notariat. Die Notarin liest den Kaufvertrag vor, klärt Fragen zu Übergabetermin und Grundpfand, danach unterschreiben beide Parteien. Anschliessend meldet das Notariat den Eigentumsübergang beim Grundbuchamt an.

Häufige Fragen

Wann ist eine notarielle Beurkundung Pflicht?

In der Schweiz ist sie unter anderem beim Kauf und Verkauf von Grundstücken, bei Grundpfandrechten, Ehe- und Erbverträgen sowie bei der Gründung oder Statutenänderung von AG und GmbH gesetzlich vorgeschrieben. In vielen anderen Fällen ist ein einfacher schriftlicher Vertrag ausreichend. Im Zweifel klärt die Notarin oder der Notar, ob eine Beurkundung nötig ist.

Was kostet eine Beurkundung?

Die Kosten sind kantonal geregelt und hängen von der Art des Geschäfts und meist vom Wert ab. Hinzu können Gebühren für das Grundbuch und allfällige Steuern kommen. Lassen Sie sich die voraussichtlichen Kosten vor dem Termin transparent aufschlüsseln, damit es keine Überraschungen gibt.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Bei einer Beglaubigung bestätigt die Urkundsperson nur die Echtheit einer Unterschrift oder einer Kopie. Bei einer Beurkundung prüft sie zusätzlich den gesamten Inhalt des Rechtsgeschäfts, liest ihn vor und erstellt eine öffentliche Urkunde mit erhöhter Beweiskraft. Die Beurkundung ist also deutlich umfassender.

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